Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sattler-Stickerei Michael Holzwarth
(Einzelunternehmen)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sattler-Stickerei Michael Holzwarth, Inhaber: Michael Holzwarth (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder mündliche Auftragserteilung,
  • Bestätigung per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder
  • Übergabe des zu bearbeitenden Objekts und Annahme des Auftrags.

(3) Kostenvoranschläge sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen im Bereich:

  • Polster- und Sattlerarbeiten (z. B. Motorradsitzbänke, Möbel, Sitzgelegenheiten),
  • Beziehen, Umarbeiten, Aufpolstern,
  • Stickereiarbeiten und Individualisierungen.

(2) Bei Individualanfertigungen erfolgt die Umsetzung nach den Angaben, Vorlagen oder Mustern des Auftraggebers.

(3) Geringfügige, material- oder produktionsbedingte Abweichungen (z. B. Farbton, Struktur, Nahtverlauf) sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.

4. Kundeneigene Materialien und Objekte

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass angelieferte Objekte (z. B. Sitzbänke, Möbel, Textilien) für die vereinbarte Bearbeitung geeignet sind.

(2) Vorschäden, Materialermüdung oder verdeckte Mängel können nicht immer vorab erkannt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf solche Umstände zurückzuführen sind.

(3) Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass

  • der Zustand des Objekts erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht oder
  • ein Mehraufwand erforderlich ist,

ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Vergütung ist nach Fertigstellung und Rechnungsstellung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei aufwändigen oder hochwertigen Arbeiten eine Vorauszahlung zu verlangen.

6. Liefer- und Fertigstellungsfristen

(1) Liefer- oder Fertigstellungsfristen werden individuell vereinbart.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder unvorhersehbarer Umstände verlängern die Fristen angemessen.

7. Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

8. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich bei den angebotenen Leistungen regelmäßig um individuell angefertigte Waren oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Arbeiten gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt.

9. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Keine Gewährleistung besteht für:

  • Abnutzung,
  • unsachgemäße Nutzung,
  • normale alters- oder materialbedingte Veränderungen.

(3) Bei vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf die handwerkliche Verarbeitung.

10. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für die Zulassungs- oder Verkehrstauglichkeit von bearbeiteten Motorradsitzbänken oder Fahrzeugteilen besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das bearbeitete Objekt im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.

12. Lagerung und Abholung

(1) Fertiggestellte Arbeiten sind spätestens 14 Tage nach Mitteilung abzuholen.

(2) Danach können angemessene Lagerkosten berechnet werden.

13. Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte

(1) Entwürfe, Stickdateien und Muster bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung überlassener Logos oder Motive berechtigt ist.

(3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die vom Auftragnehmer verwendete und vom Auftraggeber beauftragte Verwendung von Daten/Lichtbildern/Markenzeichen ausschließlich auf Veranlassung des Auftraggebers/Kunden geschieht. Dieser haftet für jedwede Verletzung von Namens/Bild- und Markenrechten Dritter bezüglich der beauftragten Gestaltung durch den Auftragnehmer.

(4) Der Aufraggeber stellt den Auftragnehmer diesbezüglich ausdrücklich von jedweder Haftung und Inanspruchnahme durch Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei.

(5) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die unberechtigte Verwendung von Daten/Bild- und Namensrechten haftungsrechtliche Folgen haben kann, insbesondere bei Verwendung und Verbreitung im Internet oder auf jedweder anderen medialen Plattform. Hierfür haftet ausschließlich der Auftraggeber.

    14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt deutsches Recht.

    (2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

    (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.